Wenn Sie sich für eine ambulante Psychotherapie entschieden haben, nehmen Sie bitte zur Vereinbarung eines Erstgesprächs im Rahmen der telefonischen Erreichbarkeit - Montag 13 - 13.50 Uhr sowie Mittwoch und Donnerstag zwischen 13 - 13.25 Uhr - Kontakt zu mir auf.
Ein Erstgespräch findet im Rahmen der sogenannten "Psychotherapeutischen Sprechstunde" statt. Es dient der Klärung des Behandlungsanlasses für eine Psychotherapie, der Erfassung der aktuellen Symptomatik sowie einer ersten diagnostischen Einschätzung mit entsprechender Therapieempfehlung. Neben dem persönlichen Kennenlernen und der Überprüfung, ob eine erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist, können erste Fragen sowie Behandlungsziele geklärt werden. Insgesamt sind sechs Sprechstundentermine à 25 Minuten oder drei à 50 Minuten zur diagnostischen Abklärung möglich. Für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist mindestes eine Sprechstunde à 50 Minuten verpflichtend ehe eine ambulante Psychotherapie aufgenommen werden kann.
Im Anschluss an die Termine der Psychotherapeutische Sprechstunde folgen bis zu 4 "Probatorische Sitzungen" (Probesitzungen).
Diese dienen zunächst der weiteren diagnostischen Abklärung, der Erarbeitung der Entstehungsbedingungen für die aktuellen Beschwerden vor dem Hintergrund Ihrer Lebensgeschichte, möglicher auslösender Ereignisse sowie aufrechterhaltender Faktoren. Schließlich erfolgt die gemeinsame Erarbeitung konkreter Therapieziele. Im besten Fall konnte spätestens zum Abschluss der Probatorischen Sitzungen eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufgebaut werden, die eine erfolgreiche Zusammenarbeit ermöglicht.
Im weiteren Verlauf wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Es besteht die Möglichkeit eine Akutbehandlung (bis 12 Stunden), eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 bis 80 Stunden) zu beantragen. Hierbei bespreche ich vorab mit Ihnen, was in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist. Welche Therapie beantragt wird, hängt von der Diagnose und der Symptomatik ab und wird im Rahmen der Probatorischen Stunden entschieden. Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin statt. Eine Therapiestunde dauert bis zu 50 Minuten.