Seit April 2020 gibt es für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen die Möglichkeit Patient*innen sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu verschreiben. Diese werden auch als "Apps auf Rezept" bezeichnet und können therapiebegleitend oder zur Überbrückung von Wartezeiten auf einen Therapieplatz eingesetzt werden, um somit ggf. eine weitere Chronifizierung oder Verschlechterung der Symptomatik zu verhindern und diese positiv zu beeinflussen. Für gesetzlich Versicherte besteht, bei entsprechender Diagnosestellung, ein Anspruch auf Erstattung der verordneten DiGA durch die Krankenkasse. Voraussetzung hierfür ist allerdings die erfolgreiche Prüfung der jeweiligen Anwendung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Aufnahme in das entsprechende DiGA-Verzeichnis. Eine Liste der aktuell zugelassen DiGA finden Sie hier.